Für die Schweiz wurde eine Sicherheitsregel für Einsätze auf Bahnanlagen neu formuliert. Die wichtigste Änderung: Bisher hiess es, dass Einsatzkräfte erst dann im Gefahrenbereich tätig werden dürfen, wenn der «Fahrbetrieb eingestellt» ist. Ab sofort lautet die Formulierung, dass die «Gleise gesperrt» sein müssen. Dieser Beitrag stellt die neue Sicherheitsregel für die Schweiz vor, erläutert die Gründe für die Änderung und gibt Hinweise zur praktischen Umsetzung.
Sicherheitsregeln in der Schweiz verbindliche Ausbildungsgrundlage
Die Sicherheitsregeln für Einsatzkräfte der Feuerwehren sind Bestandteil der schweizerischen Bahntunnel-Einsatzlehre. Diese wurde vom Didaktik- und Entwicklungsteam (DET) der International Fire Academy gemeinsam mit Feuerwehrangehörigen und Bahnvertretern entwickelt und von der Schweizerischen Feuerwehrinspektorenkonferenz als verbindliche Ausbildungsgrundlage genehmigt. In der Praxis zeigte sich, dass eine Sicherheitsregel falsch verstanden werden konnte, weshalb das DET diese neu formuliert hat.
Von «Fahrbetrieb eingestellt» zu «Gleise gesperrt»
Bislang nannten die Sicherheitsregeln drei Voraussetzungen für das Arbeiten im Gefahrenbereich (siehe Grafiken) von Gleisen und Bahntunneln:
- Fahrbetrieb eingestellt,
- Fahrleitung ausgeschaltet,
- Fahrleitung geerdet.
Neu heisst es:
- Gleis(e) gesperrt
- Fahrleitung(en) ausgeschaltet
- Fahrleitung(en) beidseitig geerdet.
Der Plural «Gleis(e)» beziehungsweise «Fahrleitung(en)» weist ausdrücklich darauf hin, dass mehrere Gleise und damit auch mehrere Fahrleitungen betroffen sein können. Dass beidseitig der Einsatzstelle zu erden ist, galt bisher bereits, wird in der Neuformulierung aber nun ausdrücklich betont.
«Gleise gesperrt» bedeutet nicht Gefahrlosigkeit
Die Formulierung «Fahrbetrieb eingestellt» kann in der Praxis zu Missverständnissen führen. Zum einen ist «Fahrbetrieb eingestellt» im Schweizerischen Bahnverkehr kein definierter Betriebszustand. Zum anderen kann die Formulierung so verstanden werden, dass keinerlei Schienenfahrzeuge zu erwarten seien. Das aber ist falsch: Jederzeit können Einsatzfahrzeuge wie z. B. ein Lösch- und Rettungszug auf den betroffenen Gleisen fahren. Die Situation entspricht derjenigen bei Einsätzen auf Strassen: Auch wenn diese z. B. durch die Polizei gesperrt wurden, sind doch jederzeit Fahrzeugbewegungen möglich.
Empfehlung: Klartext!
Hinter der Neuformulierung verbirgt sich ein generelles Problem. Das System «Bahnbetrieb» hat eigene Fachbegriffe entwickelt, deren genaue Bedeutungen innerhalb des Systems bekannt sind. Viele dieser Begriffe sind dem System «Feuerwehr» jedoch fremd, was zu folgenschweren Missverständnissen führen kann. Deshalb empfiehlt das DET allen Beteiligten, Klartext zu reden, also zum Beispiel beim Einsatzleiter Bahn nachzufragen, was «Gleise gesperrt» in der konkreten Situation genau bedeutet und diese Bedeutung dann den eigenen Einsatzkräfte mitzuteilen, zum Beispiel «Vorsicht, im Gefahrenbereich ist mit langsam fahrenden Einsatzfahrzeugen zu rechnen».
Andere Formulierungen in Deutschland und Österreich
Die vorstehende Neuformulierung gilt so nur für den schweizerischen Bahnverkehr. Für den Bereich der Deutschen Bahn wird die Formulierung «Einstellung des Fahrbetriebs» verwendet. Im Bereich der Österreichischen Bundesbahn wird mit Begriffen wie «Fahrbetrieb» und «Betriebszustand» gearbeitet. Auch hier empfiehlt die International Fire Academy, zur Vermeidung von Missverständnissen immer Klartext zu reden. Von Feuerwehrangehörigen sollte nicht erwartet werden, dass sie die genaue Bedeutung von Bahn-Fachbegriffen kennen, weshalb bei den Bahnkollegen nachzufragen immer klug ist.
Fachbuch «Brandeinsätze in Bahntunneln» vermittelt Bahn-Wissen
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