Die International Fire Academy lehrt: Nähert sich ein Schienenfahrzeug der Einsatzstelle, ist dem Lokführer ein Handzeichen zu geben. Kursteilnehmer wollen immer wieder von uns wissen, ob das wirklich notwendig sei. Deshalb haben wir direkt bei einem Lokführer der Schweizerischen Bundesbahnen AG (SBB) nachgefragt und zur Antwort bekommen: «Ja, das ist extrem wichtig. Es hilft uns sehr!». Erfahren Sie, warum.
«Ich habe Dich gesehen»
Eine der wichtigsten Sicherheitsregeln für Einsätze auf Gleisanlagen lautet, erst dann im Gefahrenbereich zu arbeiten, wenn der Fahrbetrieb eingestellt ist. Aber selbst dann ist immer mit Interventionsverkehr zu rechnen, beispielsweise mit dieselbetriebenen Lösch- und Rettungszügen, Rangierloks zum Verschieben von Bahnwagen oder Baufahrzeugen wie etwa Kränen. Sehen Einsatzkräfte solche Schienenfahrzeuge, sollen sie mit dem Lokführer Sichtkontakt aufnehmen und ihm ein Handzeichen geben, das bedeutet «Ich habe Dich gesehen». Gleiches gilt z. B. auch bei der Begehung von Rettungsplätzen an den Gleisbereichen unmittelbar vor den Portalen.
Kein Akt der Höflichkeit
Das Handzeichen an den Lokführer ist jedoch nicht als freundlicher Gruss gedacht, sondern «dient der Sicherheit und ist deshalb in der Schweiz für alle im Gleisbereich tätigen Mitarbeitenden vorgeschrieben», erklärt Damiano Fattini. Er ist Lokführer der SBB und fährt ausser Personen- und Reisezügen auch Lösch- und Rettungszüge (LRZ). «Wenn ich befürchten muss, dass die Person am Gleis durch den Zug gefährdet wird, muss ich je nach Situation eine Schnellbremsung einleiten». Dadurch könnten Fahrgäste im Zug nach vorne geschleudert werden und sich schwer verletzen. «Gibt mir die Person am Gleis jedoch ein Handzeichen, darf ich davon ausgehen, dass er sich richtig verhält».
Stehen bleiben, Abstand halten, beobachten
Was aber ist «richtiges Verhalten». Damiano Fattini erklärt:
- Abstand halten! (Nach schweizerischen Sicherheitsregeln mindestens 1,5 Meter vom Gleis)
- Stehenbleiben, um ein Stolpern zu vermeiden.
- Zug beobachten, weil zum Beispiel eine lockere Blache eines geladenen Lastwagens im Fahrtwind flattern und Personen nahe am Gleis treffen könnte.
- Abwarten bis der Zug durchgefahren ist.
Und wenn die Kollegen am Gleis dies nicht tun? «Dann pfeifen wir und spätestens dann sollte die Person eindeutig reagieren. Tut sie dies nicht, gefährdet sie sich und die Leute im Reisezug oder die eigenen Einsatzkräfte im LRZ!», warnt Damiano Fattini und appelliert: «Kommuniziert mit uns. Dann fühlen wir uns wesentlich besser!»
Allgemeine Sicherheitsregeln bei Bahneinsätzen
Grundsätzliche Sicherheitsregeln für Einsätze an Bahnanlagen sind im Fachbuch «Brandeinsätze in Bahntunneln» zusammengefasst.
Bei der Entwicklung dieser Regeln ist das Didaktik- und Entwicklungsteam davon ausgegangen, dass Feuerwehrangehörige an Bahnanlagen nur zusammen mit fach- und ortskundigen Vertretern des Eisenbahn-Infrastrukturbetreibers tätig werden.
Das Handzeichen an Lokführer ist grundsätzlich ein Beitrag zur Sicherheit. Daran sollten Einsatzkräfte beispielsweise auch dann denken, wenn sie sich vor dem Eintreffen von Vertretern des Eisenbahn-Infrastrukturbetreibers in der Nähe von Gleisanlagen auf ihren Einsatz vorbereiten.